17.11.2004: Regionale Interessen wahren! - Resolution der CDU-Fraktion im Regionalrat Köln

Die Landesregierung plant die Änderung Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Die CDU-Fraktion hat hierzu folgende Resolution gefasst:

Regionale Interessen wahren!

Resolution an die Landesregierung zur Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen

Resolution:
Der Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln lehnt die vorgesehene Senkung und Spreizung der Regelfördersätze zur ÖPNV-Infrastrukturförderung durch eine Differenzierung in vier unterschiedliche Fördersätze ab. Darüber hinaus lehnt der Regionalrat ab, dass SPNV-Infrastrukturmaßnahmen über 3 Mio. € nur noch bei Aufnahme in den Ausbauplan gefördert werden dürfen. Die in diesem Sinne gefasste gemeinsame Stellungnahme der Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen wird vom Regionalrat ausdrücklich unterstützt.

Begründung:
Die vorgesehene Reduzierung der Regelfördersatzes zur ÖPNV-Infrastrukturförderung durch eine Differenzierung in vier unterschiedliche Fördersätze geht mit Blick auf die kritische Haushaltslage der Kommunen in erster Linie zu Lasten von Projekten in der Fläche, von Kleinvorhaben und von Maßnahmen im Bereich der Verkehrsleit- und Informationssysteme. Angesichts der Tatsache, dass Bewilligungen schon heute unter dem Vorbehalt stehen, dass kommunaler Eigenanteil und Haushaltskonsolidierung vereinbar sind, ist ein Rückgang der Investitionstätigkeit im ÖPNV zu befürchten, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Qualität des Angebots.
Die Förderung von SPNV-Infrastrukturmaßnahmen über 3 Mio. € nur noch dann zu gewähren, wenn die Maßnahmen in den Ausbauplan aufgenommen werden, engt den Handlungsspielraum der Regionen noch mehr ein. Der Regionalrat könnte dann ein schwer finanzierbares Großvorhaben nicht mehr gegen ein kleineres Projekt austauschen oder an Stelle einer großen streckenbezogenen Ausbauplanmaßnahme keine punktuellen Verbesserungen der Infrastruktur vornehmen. Dies widerspricht der bisherigen bewährten Praxis.
Aus Sicht des Regionalrates sollte die Entscheidungshoheit über die jeweils zu realisierenden Maßnahmen weiter bei den Regionen verbleiben.

Mit freundlichen Grüßen


Stefan Götz
(Fraktionsvorsitzender)