27.12.2006: Anfrage der CDU Fraktion im Regionalrat Köln zum "Luftreinhalteplan Köln"

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Ab dem 01.01.2008 soll nach einem Beschluss der Bezirksregierung Köln ein „Luftreinhalteplan“ für die Stadt Köln in Kraft treten. Insbesondere die Auswirkungen auf den Innenstadtbereich erscheinen der CDU-Fraktion noch sehr unklar, weshalb sie folgende Große Anfrage stellt:

Anfrage zum „Luftreinhalteplan Köln“


Anfrage:
Ab dem 01.01.2008 soll nach einem Beschluss der Bezirksregierung Köln ein „Luftreinhalteplan“ für die Stadt Köln in Kraft treten, wonach in der Kölner Innenstadt ein Fahrverbot für nicht schadstoffarme PKW und LKW gelten soll. Das Verbot soll dazu beitragen, die Luftbelastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub zu verringern und somit die von der EU festgelegten Grenzwerte einzuhalten.



Wir fragen die Bezirksregierung Köln:
1. Welches sind die verbindlichen Rechtsgrundlagen seitens der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen für die Umsetzung des Luftreinhalteplans in der vorgelegten Form? Ist die Regelung von Fahrverboten für bestimmte Kfz-/ Lkw-Besitzer/ -Benutzer mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar?

2. Ist der Beginn zum 01.01.2008 aufgrund gesetzlicher Regelungen zwingend verbindlich?

3. Stimmt die vorgesehene Plakettenregelung in Deutschland mit europäischem Recht überein? Hat diese Plakettenregelung europaweit Gültigkeit?

4. Welche Regelungen haben andere Kommunen erlassen:
a. in Nordrhein-Westfalen?
b. in Deutschland?
c. in Europa?

5. Ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Luftreinhalteplans in Köln geplant? Ist eine Erweiterung auf andere Teile des Regierungsbezirkes geplant?

6. Wer trägt die Kosten für die Verwaltungs- und Kontrollaufgaben, die durch den „Luftreinhalteplan“ entstehen? Wird der entstehende Aufwand für die Stadt Köln möglicherweise im Sinne der Konnexität ersetzt?

7. Sind bei der Erarbeitung des Luftreinhalteplans auch alternative Lösungen zu Fahrverboten geprüft worden? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

8. In welcher Größenordnung sind die folgenden Gruppen von den Regelungen des Luftreinhalteplans betroffen:
a. Pendelnde Privatpersonen?
b. Kfz-Besitzer (Privatpersonen), die innerhalb des Geltungsbereiches des Luftreinhalteplans wohnen?
c. LKW- und Wirtschaftsverkehr?
d. Tourismus?

9. Erhalten die betroffenen Halter der Fahrzeuge, insbesondere Anwohner, die von dem Fahrverbot betroffen sind, eine Entschädigung für diese Quasienteignung ab 2008?

10. Wie beurteilt die Bezirksregierung Köln die Möglichkeit, dass die betroffenen Anwohner, die ihre Fahrzeuge nicht mehr in der betroffenen Zone nutzen können, Ansprüche wegen Enteignung geltend machen?

11. Welche Konsequenzen erwartet die Bezirksregierung für die Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort, vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen?


Mit freundlichen Grüßen

     Stefan Götz
(Fraktionsvorsitzender)