05.12.2007: Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Regierungsbezirk Köln

Die CDU-Fraktion im Regionalrat Köln stellt eine Anfrage im Rahmen der Sitzung des Regionalrats am 29. Februar 2008.

Anfrage:

Die Europäische Union hat am 22.12.2000 die EG-Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet. Ausgangspunkt der Überlegungen war die Erkenntnis, dass die Wasserpolitik globaler betrachtet werden muss. Kerngedanke der Wasserrahmenrichtlinie ist die ganzheitliche Betrachtung von Oberflächengewässern und Grundwasser mit ihrer Interaktion innerhalb von Flussgebieten unabhängig von politischen Grenzen. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie stellt umfassende Anforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer. Bis 2015 soll ein allgemein „guter Zustand“ des Wassers erreicht sein.

Der Zeitplan sieht bis Ende 2003 die Umsetzung in nationales Recht vor und bis Ende 2004 die Durchführung der Bestandsaufnahme. Die Bewirtschaftungsplanung ist der nächste Schritt hin zu einer neuen Gewässerbewirtschaftung. Es wird erwartet, dass konkrete Vorgaben hierzu ab dem Jahr 2007 formuliert werden. Der erste Bewirtschaftungsplan inklusive Maßnahmenprogramm ist bis Ende 2008 von den zuständigen Behörden im Entwurf zu veröffentlichen und dann intensiv mit der Öffentlichkeit abzustimmen. Bis Ende 2009 müssen die Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten veröffentlicht sein, Ende 2015 soll ein allgemein „guter Gewässerzustandes“ erreicht sein.

In NRW wurden in Flussgebietseinheiten (Rhein/ Weser/ Ems/ Maas) nochmals in Teileinzugsgebiete unterteilt. Die Bezirksregierung Köln koordiniert durch Geschäfsstellen seit dem 01.01.2007 die Arbeitsgebiete Erft, Sieg und Rur. Die Bestandsaufnahme zur WRRL wurde in NRW Anfang 2005 fristgerecht abgeschlossen. Ergebnisberichte der Arbeitsgebiete liegen bereits vor. Das Gewässermonitoring hat begonnen und soll bis Mitte 2008 abgeschlossen sein, so dass die Ergebnisse in die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne, die Ende 2008 veröffentlicht werden müssen, eingehen können. Die konzeptionellen Arbeiten zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme haben begonnen. Bis zum 22.12.2007 wird die Öffentlichkeit über die wichtigsten Bewirtschaftungsfragen zur weiteren Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie informiert.

Zur Information über die laufenden Prozesse und Beteiligungsmöglichkeiten zur Bewirtschaftungsplanung lädt die Bezirksregierung Köln alle Interessierten zu Gebietsforen ein. In 2008 werden weitere Gesprächsrunden stattfinden. Aus den Ergebnissen, die für die verschiedenen Flussgebiete in NRW erarbeitet werden, stellt das MUNLV den Entwurf für einen Bewirtschaftungsplan zusammen.

Wir fragen die Bezirksregierung Köln:

  1. Wie gestaltet sich der momentane Sachstand bezüglich der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in den Arbeitsbereichen Erft, Sieg und Rur? Haben sich Auffälligkeiten nach der Bestandsaufnahme – beim Gewässermonitoring ergeben?
  2. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt, dass auf Grund der vielfältigen Gewässernutzung 2015 nicht überall der gleiche Standart erreicht werden kann. Ausnahmen von der Erreichung des „guten Zustandes“ bis zum Jahr 2015 sind daher möglich. Ist abzusehen, dass die Gewässer in den Arbeitsbereichen im Regierungsbezirk Köln diesen als „gut“ definierten Zustand erreichen können?
  3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsbereichen, deren Geschäftsstellen nicht von der Bezirksregierung Köln koordiniert sind, deren Einzugsgebiet aber im Regierungsbezirk Köln liegt?
  4. Welche Auswirkungen hat die EG-Wasserrahmenrichtlinie auf die Regionalplanung?
  5. Welche Auswirkungen hat die EG-Wasserrahmenrichtlinie auf kommunale Planungen?