20. März: Landesregierung und Bezirksregierung wollen Dieselfahrverbote vermeiden

CDU Fraktion im Regionalrat Köln begrüßt Vorgehen bei Luftreinhaltung

Die NRW-Landesregierung hat zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Qualität eingeleitet. Damit sei zu erwarten, dass der Ausstoß von Stickoxiden sinke. "Wegen der vielen laufenden Maßnahmen wäre ein Fahrverbot rechtswidrig", betonte kürzlich Ministerpräsident Armin Laschet: In der Plenarsitzung am 21.03. wird die Landesregierung den Landtag über konkrete Maßnahmen unterrichten. "Wir sind froh, dass sowohl die Landesregierung als auch die Bezirksregierung Köln Fahrverbote für Diesel als ultima ratio ansehen und zuvor alle Maßnahmen in Betracht ziehen, die Stickoxidwerte entsprechend den Vorgaben zu senken", so Stefan Götz, Fraktionsvorsitzender der CDU im Regionalrat Köln. Einige Kommunen im Regierungsbezirk Köln, darunter u.a. Köln, Bonn und Aachen, haben in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln vor einigen Jahren sogenannte Luftreinhaltpläne aufgestellt, die zum Teil aktuell fortgeschrieben werden. In diesen sind konkrete Maßnahmen benannt, um den Schadstoffanteil in der Luft zu reduzieren.

Karsten Möring MdB, verkehrspolitscher Sprecher der CDU-Regionalratsfraktion, spricht sich dafür aus, die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung fortzuführen und sinnvoll zu ergänzen: "Unser Ziel bleibt es, die innerstädtische Luftqualität weiter zu verbessern und die EU-Grenzwerte einzuhalten. Mit dem "Sofortprogramm Sauberer Luft 2017-2020" haben Bund, Länder und Kommunen ein Maßnahmenbündel geschnürt, um die Grenzwerte auch ohne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge einhalten zu können" zeigt sich Möring optimistisch. Nichtsdestotrotz müssen auch die Hersteller von Dieselfahrzeugen in die Verantwortung genommen werden, so Möring.

Innerstädtische Fahrverbote sind laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtlich in Ausnahmefällen erlaubt. Dabei hat das Gericht allerdings einen hohen Maßstab an die Verhältnismäßigkeit angelegt. Vor weiteren Schritten soll die Anfang Mai zu erwartende Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet werden. Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung der Luftreinhaltepläne für Köln, Bonn, Aachen und Leverkusen ist erst in der zweiten Jahreshälfte 2018 zu rechnen.

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