Aufgaben
Der Regionalrat ist ein Entscheidungsgremium mit zwei zentralen Aufgaben: die Erstellung des Regionalplans für den jeweiligen Regierungsbezirk und die Beratung der Bezirksregierung hinsichtlich regional bedeutsamer Fördermaßnahmen.
- Der Regionalrat stellt den Regionalplan auf, indem er die sachlichen verfahrensmäßigen Entscheidungen zu dessen Erarbeitung und Aufstellung trifft. Der Regionalplan bildet die verbindliche Grundlage für alle weiteren Planungen in den Städten und Gemeinden.
- Der Regionalrat berät die Landesplanungsbehörde, die wiederum den Regionalplan genehmigen muss.
- Der Regionalrat kann der Bezirksregierung Vorschläge für Förderprogramme- und maßnahmen des Landes unterbreiten, die er für regional bedeutsam hält. Er berät mit der Bezirksregierung über die Vorbereitung und Festlegung der Fördermaßnahmen und erstellt Prioritätenlisten. Im Gegenzug hat die Bezirksregierung die Pflicht, den Regionalrat über alle regional bedeutsamen Entwicklungen zu unterrichten und ihm jederzeit Auskunft über Planung und Stand der einzelnen Fördermaßnahmen zu gewähren.
Einen zentralen Arbeitsschwerpunkt des Regionalrates die Verkehrsinfrastrukturplanung dar. Eine weitere Kernaufgabe bildet die Beratung von Förderprogrammen aus Bereichen wie z. B. Städtebau, energetische Erneuerung usw.