Meilenstein für Regionalplan Erneuerbare Energien

04.07.2025

Zielvorgabe für den Regierungsbezirk Köln wird erfüllt

Zur am 04.07.2025 vom Regionalrat Köln beschlossenen Zweiten Offenlage des Regionalplanentwurfs Erneuerbare Energien erklärt der Vorsitzende des Regionalrates, Rainer Deppe:

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist aus verschiedenen Gründen zwingend notwendig. Einen wichtigen Meilenstein in der Regionalplanung hat der Regionalrat in seiner Sitzung am 04.07.2025 geschafft. Auf der regionalen Ebene haben wir die Vorgaben des Bundesgesetzgebers und des Landesentwicklungsplans zu erfüllen. Diese unabänderliche Flächenvorgabe von 15.682 Hektar hat der Regionalrat mit hohem Verantwortungsbewusstsein erfüllt. Dabei haben wir mit der Regionalplanungsbehörde intensivst diskutiert, vertrauensvoll Hand in Hand gearbeitet und heute den veränderten Entwurf beschlossen. Wenn er in dieser oder ähnlicher Form nach einem erneuten Beschluss gegen Ende des Jahres 2025 Rechtskraft erlangen würde, hätten wir die planerischen Voraussetzungen für einen zügigen Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln geschafft. Dies war angesichts des sehr dicht besiedelten Raums, in dem fast 4,5 Mio. Menschen wohnen, und der große Tabubereiche (Flughäfen, militärische Einrichtungen, Braunkohle Abbaugebiete und Nationalpark) hat, eine Herkulesarbeit. Da auf der Regionalplanebene Flächen aufgrund eines einheitlichen Planungskonzeptes ausgewiesen werden, haben die Kommunen zusätzlich für die jeweilige Gemeinde passende Planungsmöglichkeiten. Dies bedeutet: die Kommunen können über die Regionalplanung hinaus weitere Windenergiebereiche auf ihrem Gemeindegebiet ausweisen.“

Der überarbeitete Planentwurf geht jetzt in die sogenannte zweite Offenlage, d. h. öffentliche Stellen und Private können jetzt bis zum 07.08.2025 (Ausschlussfrist) Stellung dazu nehmen. Die aktuellen Karten, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, der Umweltbericht sowie Verfahrensfragen sind für jedermann zugänglich:

https://membox.nrw.de/index.php/s/T4P0Uy5Cb0135fG/authenticate

Passwort: TPEE

Die inhaltlichen Aspekte:

Über allem steht die Vorgabe, in Umsetzung des bundespolitischen Ziels, die Stromversorgung treibhausgasneutral zu gestalten. Dazu sind im Regierungsbezirk Köln mindestens 15.682 Hektar für Windenergie zwingend vorzusehen. Das entspricht 2,13 % der Fläche des Regierungsbezirks. Wir hätten uns gewünscht, wenn bei der Verteilung der Flächenbeitragswerte im Land NRW die Besonderheiten des Regierungsbezirks Köln wie die große Bevölkerungszahl, die zahlreichen Betriebe und Einrichtungen, der große Flughafen Köln und die Militärflugplätze in Geilenkirchen und Nörvenich und die Braunkohletagebaue berücksichtigt worden wären. Zudem schränkt die Vielzahl von Vorschriften die zur Verfügung stehenden Flächen so sehr ein, dass die Vorgabe nur knapp überschritten werden konnte. (2,70 %). So werden 700 Meter Abstand zu Wohnbaugebieten und 500 Meter Abstand zu Wohngebäuden im Außenbereich und zu Wochenendhausgebieten gesichert. Zudem wird der vorgeschriebene Abstand zu Autobahnen, klassifizierten Straßen, Bahnstrecken, Hochspannungsfreileitungen, Naturschutzgebieten, Häfen und Seen eingehalten. Überhaupt nicht zulässig sind Windenergiebereiche in Trinkwasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und im Laubwald. Große Gebiete sind zum Schutz des Flugverkehrs, von Erdbebenmessstationen, Teleskopen und Einrichtungen der Bundeswehr für Windenergiebereiche tabu.

Die gegenüber dem ersten Planentwurf vorgenommenen Änderungen haben im Wesentlichen folgende (stark verallgemeinerte) Gründe:

  1. die Windenergiebereiche, die Städte und Gemeinden bereits auf ihrer Ebene ausgewiesen haben, werden jetzt weitgehend in den Plan aufgenommen.
  2. Windenergiebereiche, in denen aufgrund von Einschränkungen durch den militärischen Flugbetrieb Anlagen nicht höher als 180 Meter errichtet werden können, wurden im Einzelfall untersucht und aus dem Ursprungsentwurf gestrichen, wenn nach einer vom NRW-Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Untersuchung absehbar ist, dass Windenergieanlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können.
  3. Flächen, die aufgrund von Abständen zu Wohngebäuden, Infrastruktur oder aus militärischen Gründen nicht für Windenergie genutzt werden können, wurden aus dem Plan entfernt.

„Die Aussagen geben die grundlegenden Entscheidungen des Regionalrates wieder. Einzelheiten sind in der Planbegründung beschrieben. Welche Gebiete für Windenergiebereiche vorgesehen sind, finden Sie in den für jeden Kreis im Regierungsbezirk separat angelegten Karten.“